Der Betrieb eines Unternehmens oder einer freiberuflichen Praxis kann aufgrund eines Sachschadens oder eines anderen unerwarteten Ereignisses gestört werden. Dabei entstehen nicht nur Kosten zur Schadensbeseitigung. Auch Ertragsverlust kann erhebliche finanzielle Auswirkungen nach sich ziehen: Fixkosten wie Miete und Nebenkosten, sowie Löhne und Gehälter müssen weiter bezahlt werden. Wettbewerbsnachteile sind ebenfalls eine mögliche Folge. Betriebsunterbrechung und -ausfall lässt sich zum Glück versichern.
Über Inventarschäden hinaus
Die Betriebsunterbrechungsversicherung (BUV) gleicht finanziellen Verlust aus, der aufgrund eines Sachschadens entsteht. Die Betriebs- oder Praxisausfallversicherung (BAV) leistet auch dann wenn Praxis- oder Firmeninhaber wegen Krankheit oder Unfall ausfallen.
Beide leisten eine Kapitalentschädigung zur Begleichung der laufend anfallenden Kosten und ggf. entgangener Erträge. Darüber hinaus können je nach Anbieter und Tarif auch Ausfallschäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm/Hagel oder unbenannte Gefahren versichert werden.
Im Gegensatz zur reinen Inhaltsversicherung, die lediglich für die Wiederbeschaffung des Inventars aufkommt, werden also auch Ertragsausfall und umsatzunabhängige Betriebskosten, Löhne und Gehälter übernommen. Auch die Miete für Ausweichräumlichkeiten ist absicherbar.
Die kleine und die große Lösung
Eine sogenannte kleine Betriebsunterbrechungsversicherung kann einfach in die Inhaltsversicherung eingeschlossen werden. In diesem Fall ist die Höhe der maximalen Deckung an die des Inventars gebunden. Wird das Inventar mit einem Wert von 50.000 Euro veranschlagt, so leistet die kleine BUV ebenfalls maximal in dieser Höhe. Bei Kleinbetrieben reicht dies oft aus.
Bei manchen Unternehmen oder Praxen ist der Ertragsausfall aber oft deutlich höher als der Wert des Inventars. In diesem Fall macht eine umfassendere Lösung Sinn, die dann üblicherweise in Form einer separaten Ausfallversicherung abgeschlossen wird.
Die Versicherungssumme kann dann höher angesetzt werden und auch krankheits- oder unfallbedingte Ausfälle abdecken.
Schadenbeispiele
Ein Masseur erleidet einen schweren Bandscheibenvorfall und muss seine Praxis deshalb für mehrere Monate schließen. Kosten für Miete, Gehalt seiner Assistentin etc. laufen weiter und werden übernommen.
Oder ein Arzt wird in einen Unfall verwickelt und zieht sich einen komplizierten Wirbelbruch zu. Für die Dauer seiner Genesung muss ein Vertretungsarzt eingestellt werden. Die Mehrkosten kann er über die Erstattung seiner Praxisausfallversicherung begleichen.
Irrtümlicherweise halten sich viele freiberuflich Tätige durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Krankentagegeld-Versicherung für ausreichend abgesichert. Diese decken jedoch nur den persönlichen Einkommensverlust ab. In den genannten Beispielen reicht das bei weitem nicht aus.
Was genau ist versicherbar?
Der Versicherungsschutz lässt sich den Bedürfnissen des jeweiligen Betriebes bzw. der Praxis anpassen. Neben Krankheit oder Unfall der Inhaber/in spielt im Gesundheitsbereich oder in der Gastronomie oft noch die Anordnung einer Quarantäne durch das Gesundheitsamt eine Rolle.
Im Übrigen deckt die BUV analog zur Inhaltsversicherung auch den Ertragsausfall wegen:
• Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
• Einbruchdiebstahl inkl. Vandalismus und Raub
• Leitungswasser
• Sturm und Hagel
In der sogenannten all-risk-Deckung werden auch alle anderen nicht ausdrücklich genannten Schadensursachen abgedeckkt. Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung, mutwillige Beschädigungen usw. sind dann eingeschlossen. Nur Kriegsfall oder kriegsähnliche Ereignisse und natürlich eigener Vorsatz der Versichherungsnehmenden sind ausgeschlossen. Selbstbehalte können die Prämie reduzieren.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, sich auch gegen die Folgen eines Cyberangriffs abzusichern. Aus praktischen Gründen wird dies jedoch sinnvollerweise über eine umfassende Cyberversicherung umgesetzt.
Wie lange und in welcher Höhe?
In der Regel werden Ausfälle bis zu maximal einem Jahr übernommen. In Ausnahmefällen ist auch eine längere Absicherung möglich. Die Prämien sind allerdings entsprechend höher. Kosten und Schutz müssen auch hier sorgfältig gegeneinander abgewogen werden.
Als Deckungssumme für die Betriebsunterbrechung oder den -ausfall wird üblicherweise die Summe der jährlichen, laufenden Kosten plus des zu erwartenden Gewinns zu Grunde gelegt.
Grundlage für die Bestimmung können beispielsweise die betriebswirtschaftlichen Auswertungen des Steuerberatungsbüros sein.