Die Pflicht zur Ermittlung von Nachhaltigkeitspräferenzen von Anleger*innen sollte eigentlich im August 2022 in Kraft treten. Auf Nachfrage eines Verbandes hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) nun mitgeteilt, dass dies für Finanzanlagenvermittler (§34f/h GewO) nicht gilt. Aber: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben! Begründung laut Juristen überraschend Laut Juristen aus dem Bereich der Vermittlerverbände ist […]
Primum nihil nocere
In der Medizin gilt der Grundsatz „vor allem nicht schaden“: primum nihil nocere. Ärztliches Handeln orientiert sich also zunächst an der Überlegung, nicht mehr Schaden anzurichten als es beseitigt. Dieser Grundsatz lässt sich auch auf nachhaltige Investments anwenden. Die Vermeidung von destruktiven wirtschaftlichen Aktivitäten hat demnach Vorrang vor der beabsichtigten positiven Wirkung einer Investition. Waffen […]