Wer eine Riesterrente erbt und nicht zu den gesetzlich Begünstigungsberechtigten gehört muss unter Umständen hohe Rückzahlungen leisten und sollte auf die Auszahlung dann besser ganz verzichten. Kein seltener Fall: Der Vater hat einen Riestervertrag mit einer Hinterbliebenenversorgung in Form von Rentengarantiezeit (zum Beispiel 10 Jahre) abgeschlossen. Er bekommt 8 Jahre die Rente ausbezahlt und stirbt. […]