Inflation bedroht Vermögenswerte. Das leuchtet unmittelbar ein. Weniger bekannt ist: Inflation kann den Versicherungsschutz gefährden. Es macht deshalb Sinn, Sachversicherungen auf Anpassungsbedarf zu überprüfen – besonders im gewerblichen Bereich.
Inflationäre Unterversicherung
Energie- und Produktionskosten sind insbesondere in der EU massiv gestiegen. Politische Entscheidungen waren der Auslöser. Materialknappheit und Lieferprobleme bei verschiedensten Produkten die Folge. Alles zusammen hat uns im vergangenen Jahr Inflationsraten in Rekordhöhe von bis zu 10,4 Prozent beschert. Und auch für 2023 erwarten wir noch deutlich überdurchschnittliche Raten von 6-8 Prozent.
Diese Entwicklung kann sich leider auch negativ auf den Versicherungsschutz von Waren und Geräten auswirken. Ist nämlich eine starre Deckungssumme vereinbart, kann es sein, dass diese in der heutigen Situation nicht mehr ausreichend ist, um eine wirksame Schadensregulierung sicherzustellen.
Ein Beispiel
Nehmen wir zum Beispiel die Inhaltsversicherung. Hier wird die Deckungssumme durch die Neuwerte der Betriebseinrichtung ermittelt, den sie bei Abschluss des Vertrags hat. Legen wir bei einem fiktiven Vertrag die nötige Summe von 100.000 Euro zu Grunde.
Nach einem Brand stellt ein Gutachter nun aber fest, dass der Neuwert aller Geräte, Maschinen, Büroelektronik und Vorräte in diesem Betrieb 2023 inzwischen bei 140.000 Euro liegt.
Die vereinbarte Deckungssumme ist nun also um 40.000 Euro zu niedrig. Im Verhältnis zwischen Ist- und Soll-Summe wird dann üblicherweise auch die Schadenersatzleistung gekürzt. Wenn der Schaden also bei 70.000 Euro liegt werden nur 50.000 Euro erstattet. Auf den Restkosten bleibt der Betrieb sitzen. Der Versicherer hat nämlich das Recht, die Entschädigung auf das Verhältnis anzupassen, das zwischen Soll und Ist tatsächlich besteht, da vertraglich ja der Gesamtwert versichert werden musste.
Mögliche Abhilfe
Die regelmäßige Überprüfung der Versicherungssumme oder deren dynamische Anpassung ist natürlich der sicherste Weg, um dieses Problem zu vermeiden. Das kostet allerdings Zeit und/oder Geld. An beidem besteht gerade in Krisenzeiten nicht selten ein Mangel. Was also tun?
Die eleganteste Lösung besteht darin, einen Tarif zu wählen, bei dem ein genereller Verzicht auf Prüfung der Unterversicherung vereinbart wird.
Dann besteht zumindest nur im Falle des Totalschadens eine Deckungslücke. Bei Teilschäden besteht bis zur vereinbarten Summe volle Deckung und das ist bei den weitaus meisten Schäden der Fall. Ein Überprüfung von Altverträgen ist auf jeden Fall sinnvoll.