Gemeinsamer Ausschuss von Banken-, Versicherungs- und Produktaufsichtsbehörden schlägt stärkere Einbindung von Konsumenten vor
Die Finanzmarktaufsicht der EU besteht aus drei Behörden. Die European Banking Authority (eba) ist für die Überwachung des Bankensektors zuständig, Die European Insurance and Occupational Pensions Authority (eiopa) wacht über Versicherungen und betriebliche Pensionsinstitute und die European Securities and Markets Authority (ESMA) kümmert sich um den Markt für Anlageprodukte. Diese drei EU Aufsichtsbehörden wollen die Offenlegungsregeln vereinfachen, wie aus der Erklärung eines gemeinsamen Ausschusses hervorgeht.
Neue Produktkategorien und Nachhaltigkeitsindikatoren
Zwei neue Produktkategorien, „Nachhaltigkeit“ und „Übergang“ (transition) sollen die erste Orientierung erleichtern. Bei den Produkten der zweiten Kategorie liegt der Fokus auf Wirtschaftstätigkeiten, Assets oder Portfolios, die zwar noch nicht nachhaltig sind, aber danach streben, mit der Zeit nachhaltig zu werden.
Die Behörden schlagen außerdem der EU-Kommission vor, die Einführung eines „Nachhaltigkeitsindikators“ in Betracht zu ziehen. Dieser soll Finanzprodukte – wie Investmentfonds, Lebensversicherungen und Pensionsprodukte – auf einer Skala bewerten. Dadurch sollen die aktuell sehr ausführlichen Informationen überflüssig werden. Der Indikator könne Umwelt- oder soziale Aspekte oder beides enthalten, um Konsumenten die Eigenschaften des Produktes zu illustrieren.
Ob darin auch das vom European Sustainable Investment Forum (EuroSIF) vorgeschlagene Ambitionsniveau eines Finanzproduktes zum Ausdruck kommen soll, bleibt unklar. EuroSIF möchte, dass die Investitionskriterien stärker auf die Wirksamkeit nachhaltiger Investments ausgerichtet sind. Im besten Fall soll die Wirkung auch messbar sein.
Befragungen von Konsumentinnen empfohlen
Jedenfalls sollen aber neue Kategorien und Indikatoren vor der Einführung stärker einer Befragung bzw. einem Test durch Konsumenten unterzogen werden. Die Aufsichtsbehörden reagieren damit auf die Auswertung der bisherigen Regulierung, die sowohl unter Beratungsfachkräften als auch bei Verbrauchern für Unmut gesorgt hat. Die bisherige Anwendung der nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungsregeln hat vor allem zu viel Mehrarbeit aber kaum zu größerer Transparenz beigetragen.
Die Verständlichkeit jeder Art von nachhaltigkeitsbezogener Produktbeschreibung für einzelne Klein-Investoren sei entscheidend für den Erfolg der Regulierung. Dazu müsse das Verbraucherverhalten verstanden werden, bevor man über die Implementierung politischer Entscheidungen nachdenkt. In anderen Worten: Die Kommission soll sicherstellen, dass die Offenlegung auf die tatsächlichen Bedürfnisse der Anleger zugeschnitten wird.
Diese Erkenntnis kommt zwar spät, aber hoffentlich nicht zu spät, um entnervte Beteiligte wieder mit ins Boot zu holen. Eine vereinfachte Darstellung für Laien bedeutet dabei keineswegs weniger Berichtspflichten für Unternehmen. Obwohl die EU Aufsichtsbehörden die Offenlegungsregeln vereinfachen wollen, sollen die strengen Taxonomievorschriften auf soziale Aspekte erweitert werden. Für Professionelle Investoren soll es weiterhin Zugriff auf umfangreiche Informationen der Produktanbieter geben. Die Regulierung soll außerdem auf weitere Finanzprodukte ausgeweitet werden. Alles in allem bedeutet das nicht weniger Regulierung sondern nur: weniger Lesestoff für Endverbraucher und Beratungskräfte.