Eine Risikolebensversicherung schützt nicht das eigene Leben, aber sie mindert die finanziellen Belastungen der Hinterbliebenen, die ohnehin schon mit ihrer Trauer zurecht kommen müssen. Insbesondere wo Kinder im Spiel sind, ist diese relativ kostengünstige Möglichkeit der Hinterbliebenenversorgung eigentlich ein Muss. Damit die Auszahlung einer Todesfallleistung nicht auch noch steuerlich belastet wird, empfiehlt es sich in vielen Fällen, eine „Versicherung über Kreuz“ abzuschließen.
Intuitiv wählen die meisten Menschen bei Abschluss einer Risiko-Lebensversicherung den Partner oder die Partnerin als bezugsberechtigte Person im Falle des eigenen Todes. Dabei übersehen sie allerdings, dass die Auszahlung der Versicherungssumme in diesem Fall erbschaftssteuerpflichtig ist.
Insbesondere für nicht verheiratete Paare bzw. nicht eingetragene Partnerschaften stellt dies ein Problem dar. Die Steuerfreibeträge sind dann nämlich sehr gering. Bei einer Todesfallleistung über 100.000 Euro fallen 18.000 Euro Erbschaftssteuer an. Das trifft aber auch zu, wenn sich Partner später scheiden lassen. Insbesondere die Absicherung der Lebensumstände von Kindern wird zwar mit der Scheidung nicht obsolet. Die Bereitschaft, eine Versicherung zu Gunsten des geschiedenen Elternteils fortzuführen sinkt dagegen häufig. Auch das kann zu Konflikten führen.
Versicherung über Kreuz als Lösung
Eine Risikolebensversicherung über Kreuz ist deshalb in vielen Fällen die beste Form der Vertragsgestaltung. Das funktioniert ganz einfach: In jedem Vertrag wird nicht das eigene Leben versichert, sondern das des Partners bzw. der Partnerin. Die Versicherungsnehmenden bzw. Beitragszahlendentragen tragen sich selbst als Begünstigte ein und finanzieren damit die eigene Absicherung, wenn der Partner oder die Partnerin verstirbt. Im Todesfall wird also eine Leistung aus dem eigenen Vertrag fällig.
Da Versicherungsnehmende bzw. Beitragszahlende und Begünstigte identisch sind, wird die Versicherungssumme bei der Überkreuzversicherung nicht als Erbe behandelt, sondern als einfache Vertragsleistung, die steuerfrei ist.
Worauf noch zu achten ist
Die Laufzeit jeder Risiko-Lebensversicherung sollte ausreichend lange gewählt sein. Eine vorzeitige Kündigung des Versicherungsvertrages ist immer möglich. Eine spätere Verlängerung ist jedoch in der Regel mit einer erneuten Gesundheitsprüfung und höheren Prämien verbunden.
Wie bei anderen „Biometrieprodukten“ spart auch bei einer Risikolebensversicherung ein frühes Eintrittsalter Geld. Weil die Rechnungszinssätze nun wieder steigen, reduzieren sich auch die Prämien dafür. Die Absicherung der Hinterbliebenen sollte eine Dynamik beinhalten, um den laufenden Kaufpreisverlust bzw. steigende Versorgungsanforderungen zu berücksichtigen. Bei der Absicherung von Krediten hingegen ist es sinnvoll eine annuitätisch fallende Versicherungssumme zu wählen, die sich an der verbleibenden Tilgungssumme orientiert.