Immer wieder berichten uns Mandanten und Mandantinnen ihre Erfahrungen mit der Regulierungspraxis von Versicherungen oder eben einer Verweigerung der Übernahme von Kosten. Mietsachschäden sind dabei ein heikles Thema. Ein Blick aufs Kleingedruckte offenbart große Unterschiede bei Privathaftpflichtversicherungen.
Kein Verlass auf Vergleichsrechner
Die wichtigste Erkenntnis aus unserer jahrelangen Arbeit ist, dass Online-Vergleichsrechner keine angemessene Prüfung der Deckungsinhalte erlauben. In den Tarifvergleichen werden nur grob Teilbereiche gegenüber gestellt. Insbesondere über Leistungsausschlüsse gibt eine solche Übersicht aber in der Regel keine detaillierte Auskunft.
Wir hatten die Problematik in 2022 anhand von Wasserschäden durch Dichtungsmängel illustriert. Hausratversicherungen gehen mit dem Thema sehr unterschiedlich um. Ähnliche Unterschiede ergeben sich bei Haftpflichttarifen.
Ein gründliches Studium der Bedingungswerke ist deshalb im Zweifelsfall unerlässlich. Aber wer hat schon die Zeit und Muße, sich vor Vertragsabschluss damit zu befassen? Meist offenbaren sich die Deckungslücken erst im Schadensfall, also zu spät!
Blick aufs Kleingedruckte
Auf Anfrage überprüfen wir spezielle Deckungsaspekte. In einem Fall hatte die HUK-Coburg eine Schadensregulierung trotz vieljähriger Schadensfreiheit zurückgewiesen. Es ging in diesem Fall um die Beschädigung der Küchenarbeitsplatte einer Einbauküche. Die Bedingungen der HUK schließen – wie eine Überprüfung ergab – Schäden an Küchen generell aus. Das ist bemerkenswert, denn dort kommt es am häufigsten zu Schäden.
Eingebaute Elektro- und Gasgeräte werden sogar von der Mehrheit aller Anbieter ausgeschlossen. Das Gleiche gilt auch für Glasschäden oder Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung. Das gilt selbst für Premiumtarife. Inventar bzw. Möblierung ist oft nur bei Ferienimmobilien gegen Schäden abgesichert.
Gute Policen mit umfassendem Schutz
Gute Policen decken allerdings sämtliche gemieteten oder geliehenen Sachen zumindest bis zu einer gewissen Höhe ab oder halten fest, dass gemietete Räume einschließlich der Ausstattung versichert sind. In diesem Fall erübrigt sich eine Auseinandersetzungen darüber, ob beispielsweise die Einbauküche Teil der gemieteten Räume ist oder als (nicht versichertes) Inventar gilt.
Spezielle Deckungskonzepte der VEMA-Maklergenossenschaft gehen noch weiter: Diese versichern nicht nur sämtliche gemieteten Einrichtungsgegenstände, sondern teilweise auch Glasschäden, soweit diese nicht bereits anderweitig versichert sind.
Folgeschäden bei Schlüsselverlust sind übrigens vielfach ebenfalls abgedeckt.