Gerne und oft zu Recht bemängeln Verbraucherschutzorganisationen versteckte und verklausulierte Vertragstexte von Versicherungsunternehmen. Der Insolvenzfall der Bremer Verbraucherzentrale wirft allerdings auch auf deren eigene Kommunikation kein gutes Licht.
In einer kryptischen Presseerklärung vom 19. Februar, die nicht einmal direkt mit der Startseite der Homepage verlinkt ist, berichtet die Verbraucherzentrale Bremen von einer „Restrukturierung in Eigenverwaltung.“ „Um die finanzielle Leistungsfähigkeit der Verbraucherzentrale dauerhaft gewährleisten zu können, müssen arbeitsrechtliche Inhalte im Rahmen des Sanierungsverfahrens neu geregelt werden. Wesentliches Ziel der Restrukturierung ist dabei die bilanzielle Bereinigung dieser Risiken.“ „Grund für diese außergewöhnliche Maßnahme sind nicht ausreichend versicherte Verpflichtungen, die sich auf die Beschäftigungsverhältnisse auswirken.“
In Erklärungen gegenüber verschiedenen Presseorganen ist die Rede von fehlerhaften Zuordnungen zu Versorgungsträgern, falschen Eingruppierungen und Ähnlichem. Konkret sieht es so aus, dass die Verbraucherzentrale arbeitsvertraglich eingegangene Betriebsrenten-Verpflichtungen nicht ausreichend abgesichert hat. Die dadurch entstandene Deckungslücke führte die Insolvenz herbei. Eine Sanierung ist möglich durch zusätzliche öffentliche Zuschüsse oder eine Kürzung der zugesagten Renten im Rahmen der Sanierungsmaßnahme. Letzteres dürfte wahrscheinlicher sein.
Die Verbraucherzentrale hat sich zum konkreten Hintergrund und zur Höhe der Altlasten bisher nicht geäußert. Entsprechende Presseanfragen blieben unbeantwortet. Transparenz sieht anders aus.
Das muss nicht zwangsläufig bedeuten, dass die durch die Verbraucherzentrale selbst angebotene Beratung zur Altersversorgung mangelhaft ist. Es wirft aber auch kein besonders gutes Licht auf die Einrichtung, die eigene Fehler offensichtlich jahrelang nicht bemerkt, geschweige denn korrigiert hat. Immerhin wird ihre Arbeit zu 90% öffentlich bezuschusst.
Der Bundesverband Finanzdienstleistungen (AfW) nutzte jedenfalls die Steilvorlage, um eine alte Kritik zu wiederholen, nämlich, dass die Mitarbeiter der Verbraucherzentralen nicht ausreichend qualifiziert seien, wenn es um Themen wie Altersvorsorge und Risikoabsicherung gehe. Sie müssten schlicht keine Sachkunde nachweisen.
Auch der Verband weist allerdings auf die wichtige Funktion von Verbraucherschutzverbänden hin: „Wir halten Verbraucherzentralen in vielen Bereichen für wichtig und gut. Aber gerade weil sie Missstände im Markt anprangern, sollten sie selbst Vorbild sein“, kommentierte AfW-Vorstand und Rechtsanwalt Norman Wirth. Dieser Aussagen können wir uns vollumfänglich anschließen.