Die Impfkampagne der Bundesregierung nimmt an Fahrt auf. Gleichzeitig häufen sich Berichte über unerwünschte Nebenwirkungen, die deutlich über das normale Maß von Impfreaktionen hinausgehen. Nur wenige Gesellschaften bieten eine Versicherung gegen Impfschäden durch experimentelle Impfstoffe an.
Abwägung hat Vorrang
Vorweg: die Sorge um mögliche Nebenwirkungen ist berechtigt. Unabhängig von den durch die europäische Arzneimittelbehörde EMA bereits dokumentierten Impfreaktionen konnten im Rahmen der beschleunigten Zu-lassungsverfahren Langzeitschäden bzw. Spätfolgen nicht erkannt werden. Insbesondere bei den gentherapeutischen Impfstoffen handelt es sich um Verfahren, die bisher noch nie flächendeckend bei gesunden Menschen eingesetzt wurden.
Vor der Suche nach einem passenden Schutz gegen Impfschäden sollten Interessenetn sorgfältig abwägen, ob es überhaupt sinnvoll ist, sich impfen zu lassen. Das SARS-COV-2 Virus ist nur für relativ überschaubare Risikogruppen bedrohlich und diese wurden größtenteils bereits geimpft.
Insbesondere Kinder unter 20 Jahren sind durch das bekannte Influenzavirus und Badeunfälle mehr gefährdet, wie die Deutsche Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie in einer kürzlich veröffentlichten Stellungnahme erklärte. Menschen mit einem gesunden Immunsystem können in der Regel eine Infektion symptomlos oder mit nur geringen Symptomen überstehen.
Schutz im Rahmen der Unfallversicherung
In den Allgemeinen Bedingungen zur Unfallversicherung (letzter Stand AUB 2014) sind Gesundheitsschädigungen durch Heilbehandlungen oder sonstige Eingriffe am Körper vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. In vielen Premiumtarifen gibt es allerdings inzwischen Klauseln, die zumindest einige fest definierte Impfschäden – beispielsweise bei Tollwutimpfungen einschließen. Das Risiko von Corona-Impfungen decken bislang nur wenige Anbieter ab. Stand März 2021 sind dies: Interrisk, Volkswohl Bund und Waldenburger. Die meisten Anbieter bieten einen Schutz nur dann an, wenn Impfungen gesetzlich verpflichtend sind oder behördlich angeordnet werden. Dies ist bei den angebotenen Corona-Schutzimpfungen (bis jetzt) jedoch ausdrücklich nicht der Fall. Manche Gesellschaften wie die HDI schließen COVID-19-Schutzimpfungen sogar ausdrücklich aus.
Umstrittene Werbung und restriktive Leistungen
Das aggresive Werben mit Corona-Angst für eine Versicherung gegen Impfschäden gilt zwar nicht als wettbewerbswidrig ist aber dennoch umstritten. Hinzu kommt: Um Leistungen in Anspruch nehmen zu können, fordern Versicherungen den Nachweis, dass eine dauerhafte gesundheitliche Schädigung von der Impfung verursacht wurde. Das dürfte in vielen Fällen nicht einfach sein: So könnte statt der Impfung auch Krankheit für die dauerhafte Invalidität verantwortlich sein. Im Gegensatz zu anderen Ländern werden in Deutschland auch staatliche Entschädigungen bei Impfschäden nur sehr restriktiv ausgezahlt. Während Schweden an 311 Opfer von Nebewirkungen des Impfstoffs Pandemrix Entschädigungen von bis zu 1 Mio Euro erhielten bekamen in Deutschland weniger als 50 Personen Leistungen zugesprochen. Auf die entsprechenden Gutachten mussten Schweinegrippe-Impfopfer über 5 Jahre warten.