Bei Bau oder Kauf eines Hauses kann einiges schiefgehen. Auch Streitigkeiten lassen sich mitunter nicht vermeiden. Rechtsschutz am Bau oder im Zusammenhang mit Kauf wird wegen des hohen Risikos nur von wenigen Versicherern angeboten. Einen angemessenen Schutz bietet eigentlich nur die ÖRAG und die stellt Bedingungen.
Bau“herren“-Rechtsschutz gesucht
Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Erwerb oder Errichtung, Sanierung oder Umbau eines Wohngebäudes sind in den Standard-Bedingungen der Rechtsschutzversicherungen (ARB) ausgeschlossen. Eine Ausnahme stellt zwar der Premium-Tarif der ARAG dar. Doch ist dieser mit einer Deckungssumme von maximal 10.000 € recht schmal bemessen. Im Streitfall können schon Gutachten dieses Budget auffressen.
In diese Lücke stößt nun die ÖRAG, eine Tochtergesellschafft der Sparkasse-Gruppe, mit einem eigenständigen Bauherren-Rechtsschutz-Tarif. Versicherbar sind laut Anbieterin damit:
- Eigentumswohnungen
- Einfamilienhäuser, inkl. Einliegerwohnung
- Mehrfamilienhäuser mit bis zu 4 WE
- Ferienwohnungen und Ferienhäuser
Mit einer Deckungssumme von 100.000 Euro sind Versicherte schon eher auf der sicheren Seite, wenn es zu einem größeren Konflikt kommt.
Bedingungen
Um die ÖRAG-Absicherung zu bekommen müssen Interessenten allerdings einige Bedingungen erfüllen:
- Das Antragsdatum des Rechtsschutzvertrags muss vor dem Beginn der Bau- bzw. Sanierungsmaßnahme liegen
- beim Erwerb über einen Bauträger muss das Antragsdatum vor dem Datum des notariellen Kaufvertrages liegen
- das Objekt muss frei von Denkmalschutzauflagen sein/nicht unter Denkmalschutz stehen
- die Bau-/Kaufsumme darf nicht über 2 Mio. Euro liegen
- die Finanzierung der Maßnahme muss über eine Sparkasse laufen oder es muss noch ein weiterer Versicherungsvertrag im Zusammenhang mit der Immobilie bei der Versicherung bestehen, beispielsweise eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung oder eine Wohngebäudeversicherung
Werden diese Bedingungen erfüllt ist die Deckung dafür ziemlich umfassend. Sie schließt nicht nur Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kauf, Bau- oder Umbau ein, sondern auch bereits den Erwerb eines Grundstücks sowie Planung und Errichtung sonstiger baulicher Anlagen.
Keine Wartezeit
Rechtsschutzuntypisch wird bei dieser Police auf eine Wartezeit verzichtet. Angesichts der ganzen Alleinstellungsmerkmale und einer Prämie, die in einem angemessenen Rahmen bleibt sind die Bedingungen sicherlich akzeptabel. Wünschenswert wäre natürlich, wenn auch andere Anbieter sich auf dieses Terrain vorwagen.