Bleibende Invaliditätsschäden aufgrund von Unfällen sind zum Glück relativ selten. Tritt aufgrund eines Unfalls jedoch beispielsweise eine bleibende Querschnittslähmung auf oder müssen Gliedmaßen amputiert werden oder gehen wichtige Organe verloren, so sind die finanziellen Folgen oft dramatisch. Der Umbau des Hauses bzw. der Wohnung oder Investitionen um die weitere Mobilität zu gewährleisten können dann schnell zu einem existenziellen Problem werden.
Die Unfallversicherung ist zwar kein Ersatz für eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Das gilt jedoch auch umgekehrt, denn die BU-Versicherung zahlt zwar auch, wenn das Einkommen aufgrund von Krankheit oder Pflegebedürftigkeit kein eigenes Einkommen mehr erzielt werden kann. Sie übernimmt aber nicht die hohen einmaligen Kosten für notwendige Umbaumaßnahmen.
Die gesetzliche Unfallversicherung bezahlt zwar auch Rehabilitationsmaßnahmen, aber nur bei einem Arbeitsunfall oder wenn sich ein Unfall beim direkten Weg zwischen Wohn- und Arbeitsort ereignet hat. Schon ein kleiner Umweg zum Einkaufen kann dann bedeuten, dass das Unfallopfer keine Leistung bekommt. Und ohnehin passieren die meisten Unfälle im Haushalt bzw. in der Freizeit. Deshalb ist eine ergänzende private Unfallversicherung durchaus sinnvoll. Sie sollte aber Mindestleistungsstandards erfüllen.
Unfälle durch Eigenbewegung
Das Versicherungsvertragsgesetz definiert in §78 den Unfall als ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis welches unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung zur Folge hat. Das schließt bei einer Vielzahl der Versicherungsverträge jedoch Unfälle infolge von Eigenbewegung aus. Wer also erschrickt und reflexhaft eine ungeschickte Bewegung macht, beim Joggen stolpert, beim Tanzen oder Spazierengehen stolpert und stürzt und sich dabei schwer verletzt hat meistens Pech denn 60% aller 30 Millionen in Deutschland bestehenden Unfallpolicen schließen eine Leistung aus, wenn eine Eigenbewegung die Ursache für den Unfall war. Gute Policen sollten solche Fälle ebenfalls abdecken.
Unfälle infolge von Bewusstseinsstörung
Nicht selten geht einem Unfall ein Herzinfarkt, Schlaganfall oder sonstiges medizinisches Ereignis voran. Da hier ebenfalls kein von außen kommendes Ereignis auf den Körper einwirkt, bleibt eine Versicherung nach der gesetzlichen Versicherungsdefinition in solchen Fällen leistungsfrei. Deshalb sollte bei Abschluss einer Police auf eine Leistungserweiterung geachtet werden, die Unfälle durch Bewusstseinsstörungen mit abdeckt.
Schäden durch Infektionen
Nicht wenige Versicherungen verweigern auch Leistungen, wenn es infolge von Bissen oder Stichen durch Tiere zu Infektionen kommt, die bleibende Schäden nach sich ziehen.
Selbst wenn in den Versicherungs-beding-ungen ein Schutz vor Insektenstichen oder –bissen formuliert wurde haben einzelne Gesellschaften schon die Leistung bei der Infektion durch Zeckenbiss abgewiesen mit der Begründung, dass es sich bei Zecken biologisch nicht um Insekten, sondern so ge-nannte spinnenähnliche Tiere handelt.
Weiterhin kann es natürlich auch zu Infektionen von Wunden durch oder nach einem Unfall kommen. Entsprechende Folgen sollten in der Unfallversicherung abgedeckt sein.
Weitere sinnvolle Leistungsmerkmale
Insbesondere wer noch keine Zahnzusatzversicherung hat sollte darauf achten, dass kosmetische Zahnbehandlungen in angemessenem Umfang abgedeckt sind. Die Abdeckung von Impfschäden oder Vergiftungen stellen ebenfalls sinnvolle Bausteine dar.
Entbehrliche Leistungen
Oft werden mit der Invaliditätsleistung weitere Zusatzbausteine angeboten. Krankenhaustagegelder, Genesungsgelder oder Todesfall-leistungen sind in der Regel jedoch überflüssige und überteuerte Angebote. Gegen den Todesfall existieren oft auch bereits umfassendere Risikolebensversicherungen, die unabhängig von der Todesursache leisten.
Eine Unfallrente ist allenfalls dann bedenkenswert, soweit keine Absicherung des Einkommensverlustes durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung besteht. In diesem Fall sollte jedoch eher die Möglichkeit einer funktionellen Invaliditätsversicherung in Betracht gezogen werden, die auch bei Verlust bestimmter Grundfähigkeiten oder bei schweren Krankheiten leistet.
Zur Bemessung des Deckungsumfangs
Im Allgemeinen wird eine Grundabsicherung von 100.000 Euro empfohlen. Mittels einer sogenannten Progression kann die Leistung je nach Invaliditätsgrad gegen Mehrbeitrag erhöht werden.
Eine Progression von 350% beispielsweise erhöht bei einer Invalidität über 25% die Basisleistung um das Dreifache, bei über 50% um das Fünffache – bei Vollinvalidität stehen dann also 350.000 Euro zur Verfügung und das bei einer Mehrprämie von nur ca. 40% gegenüber der Grundabsicherung.