Das Leistungsniveau tierärztlicher Behandlungen hat sich in den letzten Jahren der Humanmedizin angenähert. Das gilt leider teilweise auch für die Kosten. Für aufwändige Diagnose und OP’s werden schnell mal ein paar tausend Euro fällig. Wer nicht über entsprechende finanzielle Reserven verfügt, sollte über eine Tierkrankenversicherung nachdenken.
Große Unterschiede bei Leistungen
Je nach Versicherungsunternehmen und Tarif übernimmt eine Tierkrankenversicherung anfallende Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen und Operationen (inkl. Vor- und Nachbehandlung) und Vorsorgeleistungen wie Impfungen und Entwurmungskuren.
Die Leistung erfolgt auf Basis der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Bis zum Wievielfachen des Normalsatzes geleistet wird, ist ebenfalls vom Tarif abhängig. Einzelne Tarife sehen auch Leistungen in Form eines Festzuschusses vor – beispielsweise für eine Sterilisation. Manchmal sind solche Leistungen oder bestimmte rassetypischen Krankheiten aber auch komplett ausgeschlossen. Das gilt in der Regel auch für Eingriffe, die rein ästhetischen Charakter haben.
In der Regel gibt es Wartezeiten und Obergrenzen für die jährlich übernommenen Behandlungskosten. Bei unfallbedingten Behandlungen entfallen diese jedoch fast immer. Im Leistungsfall werden die Kosten nach Einreichung der Arztrechnung aufs Konto erstattet.
Prämienrelevante Faktoren
Bei den meisten Tarifen steigen die Prämien mit zunehmendem Alter der Tiere oder es wird dann eine höhere Selbstbeteiligungen verlangt. Ansonsten orientieren sich die Kosten vor allem an Rasse und Umfang der Leistungen. Ein guter OP-Schutz ist über Hansemerkur schon für um die 20 Euro monatlich zu haben. Ein umfassender Schutz inklusive Vorsorge und Zahnbehandlungen kann aber über 100 Euro monatlich kosten. Mit einer entsprechend hohen Selbstbeteiligung lässt sich die Prämie allerdings reduzieren.
Weitere wichtige Aspekte
Jagdhunde und als gefährlich definierte Hunderassen werden bei den meisten Versicherungen ausgeschlossen.
Ein großer Unterschied zu privaten Krankenversicherungen für Menschen ist, dass die Versicherer sich bei Tierversicherungen ein Kündigungsrecht vorbehalten. Bei auffällig günstigen Tarifen junger Gesellschaften ist deshalb Vorsicht geboten. Nur die Barmenia verzichtet zumindest auf Kündigung des OP-Schutzes, soweit die Versicherung mindestens vier Jahre besteht.
Da die Haftung bei Schäden durch Hunde in der Regel nicht durch die Privathaftpflichtversicherung gedeckt ist ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung dringend zu empfehlen. Bei gemeinsamem Abschluss mit der Krankenversicherung gewährt der Spezialversicherer Agila 50% Prämienrabatt.