Viele Ehrenamtliche kümmern sich aktuell um Kriegsflüchtlinge. Was bedeutet das für den Versicherungsschutz von Haftpflicht-, Hausrat, Gebäude- und Unfallversicherung? Was wo versichert ist und was sonst noch zu beachten ist zeigt der folgende Überblick.
Müssen Flüchtlinge gemeldet werden?
Grundsätzlich müssen Flüchtlinge, die in privaten Wohnräumen aufgenommen werden weder der Gebäude- noch der Hausratversicherung gemeldet werden. Etwas anderes gilt, wenn Lager- oder Büroflächen dazu umgenutzt werden, weil es sich dann um eine Umnutzung handelt, die anzeigepflichtig ist. Ebenso muss gemeldet werden, wenn Wohnraum in Form eines Wohnheimes – also gewerblich genutzt wird. Auch das ist meldepflichtig.
Haften Helfende für die Schäden, die Flüchtlinge verursachen?
Grundsätzlich muss jeder und jede selbst für Schäden aufkommen, die er oder sie verursacht. Wer Geflüchtete aufnimmt, muss daher nicht befürchten, für Schäden aufkommen zu müssen, die Flüchtlinge möglicherweise unbeabsichtigt bei anderen verursachen könnten.
Einige Versicherer haben sich bereit erklärt, Flüchtlinge kostenlos in eine bestehende Haft-pflichtversicherung der Gastgebenden aufzunehmen. Ansonsten können Geflüchtete sich in Deutschland selbst privat haftpflichtversichern lassen. Dazu rät dringend auch die Verbraucherzentrale.
Leistet meine Hausrat- oder Gebäudeversicherung bei Schäden durch Flüchtlinge?
In der Regel nicht. Grundsätzliche leisten diese Versicherungen nur bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel – bei Hausratversicherungen zusätzlich Einbruchdiebstahl
Bin ich während ehrenamtlicher Tätigkeit unfallversichert?
Eine bestehende private Unfallversicherung leistet in der Regel auch auch bei Unfällen im Rahmen ehrenamtlicher Tätigkeiten. Wer für Organisationen oder öffentliche Organe tätig ist ist meist zusätzlich auch durch eine Gruppenunfallversicherung des Trägers versichert. Diese hat bei Schadensfällen Vorrang. Gesetzlicher Unfallschutz besteht nur bei Arbeiten im Auftrag staatlicher Organe. Zudem ist dieser sehr restriktiv. Schon ein Abstecher für eine private Besorgung führt zum Verlust des Schutzes.
Ehrenamtliche tragen viel zum gesellschaftlichen Zusammenhalt bei. Ihre angemessene Versicherung ist uns ein wichtiges Anliegen. Das gilt natürlich auch für organisierte Vereine. Um passende Angebote zu erstellen benötigen wir lediglich die Satzung und einen aktuellen Auszug aus dem Vereinsregister.