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6. September 2016

Crowdinvesting

Mit der Entwicklung von Crowdfunding-Plattformen hat sich das Spektrum nachhaltiger Anlageoptionen in den vergangenen Jahren kontinuierlich erweitert.

Gerade zur Umsetzung kleinerer Vorhaben bietet sich dadurch die Möglichkeit ohne die Auflage teurer Prospekte langwierige behördliche Prüfverfahren und kostentreibende Vertriebsstrukturen Kapital einzusammeln.

Besonders stark gewachsen sind Crowdinvestment-Portale, bei denen es in der Regel um Darlehen an Projektentwickler mit 5- bis 6 stelligem Euro-Volumen geht, die einen klar definierten Ertrags-Rückfluss anbieten.

Wachsende Nachfrage

In Deutschland lag der Umsatz solcher Portale vor fünf Jahren insgesamt noch unter fünfhunderttausend Euro. Im ersten Halbjahr 2016 stieg er bereits über 60 Mio Euro.

Die Vorteile liegen auf der Hand: Anlage-interessierte können bequem übers Internet verschiedene Optionen durchgehen und sich flexibel auch mit kleineren Beträgen an sinnvollen Projekten beteiligen.

Die ökologische und soziale bzw. kulturelle Wirkung der Geldanlage erschließt sich unmittelbar und muss nicht über Anlagekriterien dargestellt werden, die oft nur aufwändig zu überprüfen sind. Das Geld kommt eher kleinen regionalen Unternehmen zugute als internationalen Konzernen.

Die Angebote sind in der Regel transparenter als offene Investmentfonds und die Mindestanlagebeträge sind niedriger als bei den üblichen geschlossenen Beteiligungen oder Immobilieninvestments.

Rechtssicherheit für alle Beteiligten

Da Risikoprüfung und Beratung bei dieser Anlageform weitgehend entfallen werden die Anlagen von Verbraucherschutzseite zwar als Hochrisikoanlagen eingestuft,  so lange nur kleine Beträge investiert werden lässt sich das tatsächliche Verlustrisiko (Siehe: http://crowd-investment.de/crowd-pleiten)  jedoch in überschaubaren Grenzen halten.

Zusätzlich wurde mit dem Kleinanlegerschutzgesetz im vergangenen Jahr ein Rahmen geschaffen, der die Risiken für unerfahrene Investor*innen noch weiter begrenzen soll. Bei der Vermittlung sind nur bestimmte Formen von Kapitalanlagen wie beispielsweise Nachrangdarlehen bis zu einer Gesamtfinanzierungshöhe von 2,5 Millionen Euro von der Prospekterstellung befreit. Bei größeren Finanzierungen ist eine ausführliche Risikobeschreibung und Prospektprüfung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vorgesehen.

Bei Vermittlung an Privatpersonen darf auf die Abgabe einer Selbstauskunft zu Einkommen und Vermögen nur verzichtet werden wenn nicht mehr als 1.000 Euro bei einem Emittenten investiert werden.

Ein konzentriertes Investment von 10.000 Euro ohne vorherige Beratung ist nur bei Nachweis eines frei verfügbaren Vermögens von 100.000 Euro möglich oder wenn ein entsprechend hohes durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen belegt wird.

Das Gesetz wurde zwar auch von Seiten der Crowdinvestingportale kritisiert, kollidiert aber kaum mit der tatsächlichen Praxis und schafft Rechtssicherheit für alle Beteiligten.

Hinweise zu unserem Angebot

Wir haben die unter www.crowdfunding.de gelisteteten Portale durchleuchtet.

Wir haben vor, in den kommenden Monaten sukzessive mit Anbietern, die über eine solide Leistungsbilanz erfolgreich finanzierter Projekte verfügen und auch nachhaltige Investitionsmöglichkeiten anbieten entsprechende Kooperationsvereinbarungen zu schließen. Dabei sind sowohl inhaltliche als auch technische und datenschutzrechtliche Aspekte gründlich zu durchdenken.

Aktuelle Angebote dieser Anbieter werden dann direkt über unsere Homepage ansteuerbar sein. Wir fangen zunächst mit dem Bereich Immobilienfinanzierung an, wobei wir uns im Bereich Wohnimmobilien auf Konversionsprojekte, Sanierungs- und Denkmalschutzobjekte sowie hinsichtlich energetischer Aspekte nachhaltige Neubauten konzentrieren wollen.

Dies erscheint uns auch deshalb sinnvoll, weil Immobilienfinanzierungen üblicherweise mit einem hohen Kapitalaufwand verbunden ist und deshalb für viele Investierende nicht in Frage kommen, obwohl ein Investment im Immobilienbereich zur Risikostreuung vielleicht sehr sinnvoll wäre, während es beispielsweise im Bereich erneuerbare Energien eine ganze Reihe niedrigschwelliger Einstiegsmöglichkeiten gibt.

Als erster Kooperationspartner stehen ab sofort die Angebote des folgenden Anbieters zur Verfügung:

exporo

Da die üblichen kleinen Anlagebeträge nicht ausreichen, um Projektprüfung, Beratung und Dokumentation zu finanzieren können wir zu konkreten Projekten keine Empfehlungen aussprechen.

Die Vorprüfung eines Anbieters durch uns stellt auf keinen Fall einen Schutz vor Verlusten im Rahmen eines Crowdinvestments dar!

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