Nachdem die Finanzaufsicht (BaFin) den beiden Pensionskassen bereits vor einem Jahr das Neugeschäft untersagt und frühere Sanierungspläne als ungenügend abgewiesen hatte mussten die Mitgliederversammlungen von Caritas und Kölner Pensionskasse nun herbe Kürzungen von bis zu 20 Prozent beschließen. Weniger die niedrigen Zinsen als vielmehr eigene Fehlkalkulationen, zu wenig Rücklagen und überhöhte Rentenzusagen waren den Versorgungseinrichtungen auf die Füße gefallen.
Bei der Caritas sind Leistungskürzungen mit einem Rückstellungsvolumen von rund 123 Millionen Euro vorgesehen. Bei der kleineren Kölner Pensionskasse beziffern sie sich auf ca. 48 Millionen Euro. Das soll die bilanziellen Fehlbeträge ausgleichen und zugleich den Finanzbedarf der Pensionskassen für eine ausreichende Risikovorsorge decken. Rentnern wird die Betriebsrente ab dem 1. Januar 2020 gekürzt, Anwärtern die Anwartschaft rückwirkend zum 1. Januar 2018. Rund 55.000 Anwärter und Rentner sind von der Sanierungsmaßnahme betroffen. Neue Verträge wird es keine mehr geben.
Beide Versorgungseinrichtungen hatten in früheren Jahren mit kostengünstigen Tarifen und deutlich marktüberdurchschnittlichen Garantieleistungen geworben. Sie hatten sich auch nicht an den branchenüblichen Kalkulationen zur Lebenserwartung orientiert sondern eigene sogenannte „Sterbetafeln“ verwendet. Gemessen an den Maßstäben von Verbraucherverbänden haben sie eigentlich alles richtig gemacht. Bemerkenswert offen gestehen die Pensionskassen in ihren fast gleich lautenden Pressetexten nun ein, was da in der Vergangenheit schief gelaufen ist. Eine Offenheit, die man von der Verbraucherzentrale Bremen, die kürzlich aus ähnlichen Gründen zum Insolvenzfall wurde, bislang vergeblich sucht.
Die Versorgungsberechtigten sind dabei eigentlich gar nicht in erster Linie die Leid tragenden. Von den Einschnitten betroffen sind in erster Linie nämlich die mithaftenden Arbeitgeber. Sie müssen – da es sich um betrieblich vereinbarte Ansprüche handelt – nun die Fehlbeträge ausgleichen, was im ein oder anderen Fall ebenfalls ein Insolvenzverfahren nach sich ziehen dürfte. Am Ende werden dann wohl doch die Beschäftigten die Zeche zahlen müssen für unvorsichtige Kalkulationen und nicht einhaltbare Versprechen.
Ob sich das auch in künftigen Empfehlungen der Verbraucherzentralen niederschlagen wird bleibt abzuwarten. Bemerkenswert ist immerhin die Abkehr vom früheren Primat der Garantieleistungen. Unter dem Begriff Extra-Rente wird vom Bundesverband der Verbraucherzentralen nun eine komplett garantiefreie Versorgungslösung auf Fondsbasis propagiert. Arbeitgeber sollen dabei nur noch zur Abwicklung verpflichtet werden jedoch nicht mehr für Deckungslücken gerade stehen, die dabei entstehen können. Die Lösung soll möglichst kostengünstig sein und durch eine öffentlich-rechtliche Anstalt verwaltet werden. Kommen dann Rentenkürzungen aufgrund von Börsencrashs auf die Beschäftigen zu bleiben zumindest die Arbeitgeber verschont.