Prof. Dr. Schwintowski von der Humboldt Universität hat eine rechtswissenschaftliche Stellungnahme zur „Provisionsbindung und Doppelberatung nach dem Gesetz zur Umsetzung der Vermittlerrichtlinie II (IDD)“ abgegeben.
Die Kernaussagen der Stellungnahme lauten:
1. Die vom Gesetzgeber geplante Provisionsbindung des Versicherungsmaklers an Versicherungsunternehmen ist verfassungswidrig.
2. Das totale Verbot, Honorarvereinbarungen mit Verbrauchern zu schließen, ist der schwerstmögliche Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit der Versicherungsmakler.
3. Die geplante Provisionsbindung fördert nicht die Honorarberatung, sondern schädigt sie. Nur die große Masse der Makler (ca. 45.000) wäre in der Lage die Honorarberatung in Deutschland flächendeckend durchzusetzen.
4. Die geplante Provisionsbindung der Versicherungsmakler an die Versicherer ist zur Stärkung der Honorarberatung weder erforderlich, noch geeignet.