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Aufgeschoben ist nicht aufgehoben: ESG-Abfragepflicht für Vermittler

Die Pflicht zur Ermittlung von Nachhaltigkeitspräferenzen von Anleger*innen sollte eigentlich im August 2022 in Kraft treten. Auf Nachfrage eines Verbandes hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) nun mitgeteilt, dass dies für Finanzanlagenvermittler (§34f/h GewO) nicht gilt. Aber: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben! Begründung laut Juristen überraschend Laut Juristen aus dem Bereich der Vermittlerverbände ist […]