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Bundesverfassungsgericht hebt Ungleichbehandlung auf

Führt ein/e Arbeitnehmer*in nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb den Pensionskassenvertrag mit eigenen Beiträgen fort, müssen auf die daraus erzielte Rentenleistung keine Beiträge an die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden. Dies galt bisher nur für Zusagen im Durchführungsweg Direktversicherung. Anwärter*innen und Rentner*innen mit einer Pensionskassenzusage können nach jahrelangem Rechtsstreit aufatmen! Sie werden nun mit […]