Im Januar trat das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz in Kraft. Betriebsrentner*innen zahlen in Zukunft weniger Sozialabgaben. Dadurch wird die betriebliche Altersversorgung attraktiver. Freigrenze wird zu Freibetrag Bislang wurden Betriebsrenten, sobald sie eine gewisse Freigrenze überschritten mit dem vollen Krankenversicherungssatz belegt. Stattdessen gilt nun ein Freibetrag. Damit bleibt auch bei Überschreitung der Grenze zumindest ein Teil der Rente abgabenfrei. […]