Die D&O Versicherung gewährt Versicherungsschutz für den Fall, dass Führungskräfte eines Unternehmens oder einer Organisation für einen Vermögensschaden ersatzpflichtig gemacht werden, der in Zusammenhang mit deren Tätigkeit steht. Warum es nicht nur ein Thema
für große Aktiengesellschaften ist, wie Schäden reguliert werden, wenn Führungskräfte versagen.
Innen- und Außenhaftung
Wenn Unternehmen oder Organisationen Vermögensschäden verursachen oder – zum Beispiel
von einem Insolvenzverwalter – auf Leistungen verklagt werden, dann können nicht nur diese sondern auch deren Führungspersonal persönlich in die Pflicht genommen werden. Ansprüche können von zwei
Seiten gestellt werden: sowohl von externen Klägern als auch im Binnenverhältnis, also beispielsweise von Mitgliedern einer Genossenschaft oder eines Vereins oder von weiteren Gesellschaftern einer GmbH
Unbegrenzt haftbar
Auch die Gesellschaftsform mit beschränkter Haftung schützt also nicht den oder die Geschäftsführer und zwar auch nicht dann, wenn diese gleichzeitig Gesellschafter sind. Die Beschränkung der persönlichen Haftung von Gesellschaftern einer GmbH auf das Gesellschaftsvermögen im Außenverhältnis greift zunächst grundsätzlich nicht im Binnenverhältnis.
Bei pflichtwidrigem Verhalten der Geschäftsführung oder anderer Leitungsorgane ist eine direkte Inanspruchnahme durch andere Gesellschafter, aber auch durch externe Dritte möglich. Das wäre beispielsweise bei Insolvenzverschleppung der Fall. Auch Rückforderungen von Fördermitteln durch Behörden können unter Umständen direkt gegen verantwortliche Vorstände geltend gemacht werden, die dann auch mit ihrem Privatvermögen haften – und zwar unbeschränkt.
Wer kann betroffen sein?
Nicht nur Mitglieder geschäftsführender Organe, also Geschäftsführer sondern auch andere Vorstände, Generalbevollmächtigte und Kontrollorgane, wie z. B. Aufsichtsrat, Verwaltungsrat etc. sowie Prokuristen und leitende Angestellte können von Forderungen betroffen sein.
Entscheider in Stiftungen, Vorstände von Vereinen oder anderen gemeinnützigen Institutionen
haften ebenfalls persönlich für Ihre Entscheidungen oder auch unterlassenen Entscheidungen.
Schäden regulieren und abwehren
Angesichts versteckter Risiken, über die sich die Führungskräfte unter Umständen nicht einmal im Klaren sind, ist eine D&O-Versicherung mehr als sinnvoll.
Sie leistet nicht nur im Schadensfall, sie prüft auch vorab, ob überhaupt ein rechtlicher Anspruch besteht und wehrt unberechtigte Ansprüche ab – fungiert in solchen Fällen also wie eine Rechtsschutzversicherung.
Im Fall eines Vermögensschaden geht es nicht selten auch um berufliche Reputation. Der Versicherungsschutz umfasst deshalb meist auch angemessene und erforderliche Gebühren und Ausgaben, um den Schaden für das Ansehen der versicherten Personen abzuwehren oder zu mindern.
In der Regel reguliert sie Schäden weltweit. Wegen der weitgehenden Haftungsansprüche gelten aber für die USA oft Sonderregelungen.
Abgrenzung zu anderen Versicherungen
Die D&O-Versicherung ist – wie bereits gesagt – eine reine Vermögensschadenversicherung. Für Personen- oder Sachschäden ist sie also nicht zuständig. Dafür ist die Betriebshaftpflichtversicherungen da.
Die D&O Versicherung ersetzt auch nicht generell eine Firmen-Rechtsschutzversicherung, denn nicht jeder Rechtsstreit hat mit Vermögensschäden zu tun.
Im Fall von Konflikten zwischen Leitungsorganen und Unternehmen um Anstellungsverträge greift übrigens auch der Arbeitsrechtsschutz einer privaten Rechtsschutzversicherungen der Führungsorgane nicht
Bei solchen Dienstverhältnissen von Leitungsorganen handelt es sich im rechtlichen Sinn nämlich nicht um Arbeitsverhältnisse.
Zur Deckung entsprechender Streitigkeiten bedarf es deshalb einer speziellen Anstellungs-Rechtsschutzversicherung, die Teil eines umfassenden Manager-Rechtsschutzes sein kann.
Was nicht versicherbar ist
Nicht versicherbar ist – wie auch bei anderen Versicherungen üblich – Schadenverursachung durch vorsätzliches Handeln und durch wissentliche Pflichtverletzung. Ein Schutz gegen kriminelles Verhalten bietet auch die D&O Versicherung demnach nicht.
Last not least: Auch eine D&O für politisches Führungspersonal ist noch nicht auf dem Markt. Wenn politische Führungskräfte versagen, bleiben wir als Wählerinnen und Wähler in der Haftung – jedenfalls solange es keine Politikerhaftung gibt…