Vergangene Woche stellte das Forum Nachhaltige Geldanlagen (FNG) den aktuellen Marktbericht für Deutschland und Österreich vor. Trotz Gegenwind in den letzten Jahre konstatiert der Bericht weiteres Wachstum. In Österreich lag es in 2024 demnach sogar bei über 15%.
Die erhobenen Daten zu Publikumsfonds aus Deutschland decken nur etwa ein Drittel des Marktes ab. Deshalb sind auf Basis dieser Daten Aussagen zum Umfang des Wachstums schwieriger. Das Volumen bei Publikumsfonds war dem Bericht zufolge geringer als im Vorjahr. Laut BVI ist das nachhaltige Fondsvolumen in Deutschland insgesamt jedoch auf über 1 Billion Euro gewachsen. Dazu trug insbesondere die positive Wertentwicklung der Anteile bei. Das Neugeschäft war bei Publikumsfonds mit Nachhaltigkeitsmerkmalen dagegen rückläufig. Laut FNG-Marktbericht sind Kundeneinlagen und Eigenanlagen nachhaltiger Banken ebenfalls gestiegen. Das FNG blickt jedenfalls optimistisch auf 2025.
Rüstung gehören nicht in nachhaltige Fonds
Bei der Vorstellung des Berichts im frizzforum teilte Norman Wirth vom Bundesverband Finanzdienstleistungen (AfW) den Optimismus allerdings nur teilweise. Er wies darauf hin, dass eine Umfrage unter Finanzberatern ein deutlich sinkendes Interesse an nachhaltigen Anlagen ergeben hat (von 51% in 2022 auf 23% in 2024). Hier könnte allerdings die Sichtweise größtenteils konventioneller Berater eine entscheidende Rolle gespielt haben.
Sowohl konventionelle als auch nachhaltige Berater teilen dabei überwiegend die Meinung, dass Waffen und Rüstung nicht in nachhaltige Fonds gehören. Auch die Anbieter teilen weit überwiegend diese Haltung. In Österreich werden Investments in diesen Sektor bei 78% des Anlagevolumens ausgeschlossen. In Deutschland greift der kategorische Ausschluss trotz exzessiver Aufrüstungspläne immerhin noch zu 72%.
Kritik an EU-Regulierung
Die von Wirth formulierte Kritik an der Regulierung der Nachhaltigkeitsabfrage im Beratungsprozess entlang von Verordnungskategorien ist allerdings berechtigt.
Schon der letztjährige Bericht hatte festgestellt, dass der mit Abstand größte Anteil an impact generating investments in Artikel-8-Fonds und nicht in Artikel-9-Fonds verortet ist.

Das belegt zumindest die Fragwürdigkeit einer überbordenden EU-Regulierung. Die Taxonomie geht teilweise viel zu sehr in technische Details, klammert andererseits wichtige soziale und Governance-Aspekte immer noch weitgehend aus. Dabei haben diese in der Beratung schon immer eine große Rolle gespielt.
Die weit überwiegende Mehrheit der Beratungskräfte ignoriert deshalb die inkonsistenten Vorgaben zur Abfrage. Andere empfehlen, bei der Frage ob Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigt werden sollen einfach mit „nein“ zu antworten, so Norman Wirth. Die Regulierung sollte hier praxistauglicher werden.