Richtig gelesen. Während wir überall mit Nachrichten überschüttet werden, dass die Rente nicht reicht und dringend aufgestockt werden muss, wollen wir heute mal das Versorgungsproblem von einer anderen Seite beleuchten: Es folgt eine ernst gemeinte Warnung vor zu hoher Rente.
Wann rechnet sich eine Rente?
Auf den ersten Blick erscheint das paradox: was soll denn an einer hohen Rente gefährlich sein? Im allgemeinen beschweren sich Verbraucherschutzverbände doch eher darüber, dass Versicherungen ihren Tarifberechnungen eine unangemessen hohe Lebenserwartung zu Grunde legen. Die versprochene Rente sei deshalb viel zu niedrig. Demnach müssten Versicherte 100 oder gar bis zu 110 Jahre alt werden, damit sich die Rentenversicherung „rechnet“.
Um welche Lebenserwartung geht es eigentlich?
Üblicherweise wird auf die durchschnittliche Lebenserwartung der Bevölkerung verwiesen, wie sie das Statistische Bundesamt ausweist, um diesen scheinbaren Unsinn zu „entlarven“. Diese liegt für Neugeborene bei rund 81 Jahren (Männer 79, Frauen 83). So weit, so irreführend. Die Versicherer kalkulieren anders und zwar zu Recht:
Für Rentenversicherer ist nicht die Lebenserwartung von Neugeborenen entscheidend, sondern die Restlebenserwartung bei Rentenbeginn. Die Gesamtlebenserwartung steigt mit zunehmendem Alter. Sterben Versicherte vor Rentenbeginn wird bei kapitalgedeckten Versicherungen das angesparte Kapital in der Regel an Hinterbliebenen ausgezahlt und steht nicht mehr für den Ausgleich des Langlebigkeitsrisikos der Rentner zur Verfügung. Ausgangspunkt der Kalkulation ist deshalb die Lebenserwartung zum Zeitpunkt des durchschnittlichen Rentenbeginns und nicht die von Neugeborenen.
Versicherte leben länger
Hinzu kommt, dass Rentner, die gesundheitlich bereits angeschlagen sind, eher die Tendenz haben, sich Kapital anstatt einer Rente auszahlen zu lassen. Versicherer müssen jedenfalls mit den empirischen Daten der langlebigen Versicherten kalkulieren nicht mit denen der Gesamtbevölkerung. Bevölkerungsteile mit geringer Vorsorgeneigung (und niedrigerem Bildungsniveau) haben in der Regel auch ein höheres Sterbefall-Risiko. Umgekehrt folgt daraus, dass Versicherte eine höhere Lebenserwartung haben und diejenigen, die die Rente auch in Anspruch nehmen eine noch höhere.
Dieses sogenannte Selektionsrisiko müssen die Versicherungsgesellschaften bei der Kalkulation ebenfalls mit berücksichtigen. Aus diesem Grund legen selbst konservative Sterbetafeln, welche für die Berechnung der Pensionsrückstellungen von Unternehmen verwendet werden (sogenannte Heubeck-Richttafeln) eine durchschnittliche Lebenserwartung von etwa 94 Jahren zu Grunde.
Auch das Einkommen entscheidet
Nicht zuletzt ist auch das Einkommen ein ganz entscheidender Faktor in Bezug auf die Lebenserwartung. Insbesondere bei Männern ist dieser Zusammenhang besonders stark ausgeprägt. Fünf bis zehn Jahre Unterschied in der Lebenserwartung korrelieren alleine mit diesem Faktor.
Und dieser Aspekt wird nicht einmal in den Heubeck-Richttafeln abgebildet (die übrigens 2018 zum letzten mal aktualisiert wurden).
Darauf weisen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften immer wieder hin und warnen Unternehmen davor, dass sie das Langlebigkeitsrisiko bei der Berechnung ihrer Pensionsverpflichtungen unterschätzen.
Der Grund liegt darin, dass diese überproportional hohe Rückstellungen für ihre qualifizierten und gut bezahlten Führungskräfte bilden. Diese haben jedoch auch eine entsprechend hohe Lebenserwartung, die noch einmal über dem Durchschnitt der Versicherten liegt.
Wettbewerbsverzerrung
Natürlich kann man Rentenberechnungen eine niedrigere Lebenserwartung zu Grunde legen. Bei gleichem Kapital ergibt sich daraus eine höhere Rentenleistung. Oder – und das ist für die Entscheidung oft noch wichtiger – die Unternehmen müssen für ihre Versorgungszusage weniger Kapital binden.
Im Verkauf sehen eine höhere Rente oder ein geringerer Kapitalbedarf für die gleicher Rentenhöhe jedenfalls besser aus. Dadurch sind im Wettbewerb Anbieter begünstigt, die genau das versprechen.
Die Kehrseite der Medaille: Wenn Unternehmen entsprechend hohe lebenslange Renten versprechen, die sie aber dann aus dem angesparten Kapital nicht bedienen können, geraten sie möglicherweise in Schwierigkeiten.
Auszahlpläne nicht mit Renten vergleichbar
Nun könnten sich Verbraucherverbände darauf berufen, dass der Schutz von Unternehmensinteressen nicht ihre Kernaufgaben ist.
Das gleiche Problem taucht jedoch auch auf, wenn Anbieter von kapitalgedeckter Altersversorgung ihre Leistungen in Form von Auszahlplänen bis zum Endalter 85 darstellen mit völlig intransparenter Darstellung einer anschließenden Verrentung des Restkapitals. Auch hier sehen die Auszahlungen zunächst deutlich bes-ser aus, als eine lebenslange Rente – weil sie auf einer niedriger kalkulierten Lebenserwartung basieren.
Das gleiche gilt, wenn Rentner, sich aus ihrer Versicherung das Kapital anstatt eine lebenslange Rente auszahlen lassen, in der Hoffnung über einen einfachen Auszahlplan zu einem besseren Ergebnis zu kommen. Was, wenn am Ende des Geldes noch Leben übrig ist?
Hier löst sich das Paradox auf: Die Warnung vor zu hoher Rente ist in Wahrheit eine Warnung vor zu hohen Rentenerwartungen und denjenigen, die sie wecken. Vorsichtig kalkulierte Renten sehen vielleicht schlechter aus. Im Zweifelsfall fließen Überschüsse aus vorsichtiger Kalkulation jedoch in Form von Überschüssen an die Versicherten zurück und erhöhen die Rentenleistungen – zumindest bei Versicherungsgesellschaften auf Gegenseitigkeit.