Im Laufe des Jahres erhielten wir mehrere Anfragen, die den möglichen Wechsel von Riester zum neuen Altersvorsorgedepot thematisierten. Entsprechende Lösungen sollen ab 2027 zur Verfügung stehen. Auch ein staatliches Produktangebot soll es geben. Da konkrete Angebote noch nicht am Markt sind, können wir nur eine vorläufige Einschätzung zum Vorsorgedepot formulieren. Es macht jedenfalls Sinn, sich gründlich mit ein paar grundsätzlichen Aspekten vertraut zu machen. Nicht nur auf die Kosten schauen ist schon mal ein guter erster Ratschlag.
Nicht für jeden geeignet
Wie auch bei einem normalen Depot besteht auch bei einem geförderten Depot der Fokus auf die Ertragsmöglichkeiten der Kapitalmärkte. Dem stehen naturgemäß höhere Risiken und Wertschwankungen gegenüber. Grundsätzlich nicht geeignet ist eine solche Anlage für alle, die einen sehr hohen Sicherheits-anspruch an die Kapitalanlage stellen. Die staatliche Förderung ersetzt keine Garantieleistung.
Auch für Personen, die grundsätzlich bereit sind, auch Verluste in Kauf zu nehmen, kann das Vorsorgedepot die falsche Lösung sein, wenn sie nur noch wenige Jahre bis zur Rente vor sich haben. Das Risiko steht dann oft in keinem vernünftigen Verhältnis mehr zum möglichen Mehrertrag. Meist ist die Förderung selbst der wichtigste Renditebaustein.
Die bisherige Entwicklung der Wertpapiermärkte – insbesondere der volatilen Aktienmärkte – lässt sich grundsätzlich nicht auf die Zukunft projizieren. Tendenziell gab es über längere Zeiträume zwar fast immer positive Erträge, die über dem Referenzzinssatz des Geldmarktes lagen. Gleichwohl haben die Unsicherheiten in den letzten Jahrzehnten jedoch erheblich zugenommen. Vor allem diejenigen, die weniger als 10 Jahre vor der Rente stehen sollten sich klarmachen, dass Ihnen bei einem dramatischen Kurseinbruch möglicherweise nicht mehr genug Zeit bleibt, um diesen bis zum Rentenbeginn wieder auszugleichen.
Nicht nur auf die Kosten schauen
Aufgrund der gesetzlich festgelegten Gesamtkostenquote wird die Auswahl an Anlagelösungen beim Altersvorsorgedepot weitgehend auf ETF begrenzt sein. Diese haben in den allermeisten Fällen ein inkonsistentes Nachhaltigkeitsprofil. Das gilt auch für ETFs die mit Nachhaltigkeitsaspekten werben.
Beim iShares MSCI World ESG Enhanced ETF beispielsweise fanden wir in einem aktuellen Check mehr als 30 Rüstungstitel. Viele vermeintlich breit gestreuten ETFs werden zudem von wenigen US-Tech-Konzernen dominiert – sind also weniger diversifiziert als es auf den ersten Blick scheint.
Diese Konzentration dürfte noch weiter zunehmen. Wir rechnen damit, dass der Anteil von US-Unternehmen im o.g. Index auf bis zu 80% steigt. Auch wer das US-amerikanische Finanzsystem aktuell noch für resilient hält, sollte sich fragen, ob es angemessen ist, dies langfristig zu unterstellen.
Geringe Chancen für Selbstständige
Auch Selbstständige sollen künftig von der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge profitieren können. Damit eröffnet sich also eine zusätzliche Möglichkeit, steuerlich begünstigt Vermögen für den Ruhestand aufzubauen.
Die Förderung ist jedoch relativ begrenzt und kann nur den Bruchteil eines anspruchsvollen Versorgungsziels abdecken. Hinsichtlich Förderung bleibt deshalb die Basisrente nach dem Rürup-Modell wohl weiterhin die erste Wahl.
Die technischen Rechnungsgrundlagen bestehender Vorsorgebausteine und Risikobereitschaft sollten jedenfalls gründlich bedacht werden, bevor Altverträge mit zwar geringeren Renditechancen, aber hohen Garantieleistungen und besseren Rentenfaktoren voreilig aufgegeben werden – nicht zuletzt mit Blick auf absehbar volatile Kapitalmärkte. Also besser nicht nur auf die Kosten schauen.
Staat als Produktgeber
Ob es sinnvoll ist, dass der Staat sich als Produktgeber betätigt und damit als Mitwettbewerber, darf bezweifelt werden. Es besteht ein Interessenskonflikt, wenn ein Anbieter gleichzeitig den Markt reguliert und für faire Wettbewerbsbedingungen sorgen soll. Auch hier wird mit Kostenersparnissen argumentiert. Erfahrungen mit dem realen Management staatlicher Unternehmen stützen solche Hoffnungen nicht.
Will man dem Staat die Fürsorgepflicht auch für die kapitalgedeckte Altersversorgung zuweisen, so wäre dies im Übrigen auch anderweitig zu bewerkstelligen. Der Staat könnte entsprechende Mittel in einem Ausschreibungsverfahren vergeben, das bestimmte Ziele und einzuhaltende Anlagegrundsätze vorgibt, so wie es auch im Bereich von Infrastrukturmaßnahmen geschieht.
Noch besser aber dürfte sein, wenn sich der Staat auf seine Verantwortung für die Grundsicherung beschränkt, diese ggf. durch Vermögensumverteilung finanziert und im Übrigen den Menschen selbst die weitergehende Gestaltung überlässt. Nur den Verbraucherschutz und die Durchsetzung gesellschaftlich konsensierter Spielregeln eines fairen und breiten Wettbewerbs sollte der Staat sicherstellen.