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Tipps zur Kinderabsicherung

10. Oktober 2024

Der eigene Nachwuchs bringt nicht nur Freude sondern auch neue Verantwortung mit sich. Vor allem brauchen die kleinen Mäuse natürlich ein liebevolles Zuhause, Zuwendung und Förderung.
Die Risikovorsorge sollte jedoch nicht außer Acht gelassen werden. Auch in jungen Jahren können unvorhergesehene Ereignisse eintreten. Bei Krankheit oder Unfall sollen die Kinder ebenfalls
bestens versorgt werden. Wir geben im Folgenden ein paar Tipps zur Kinderabsicherung.

Vorsorgen vor Sparen

Oft kommen nach der Geburt eines Kindes deren Eltern – gelegentlich auch Großeltern – mit dem Wunsch auf uns zu, für den Nachwuchs Sparpläne einzurichten. Das ist natürlich durchaus vernünftig: je früher ein Sparplan aufgelegt wird, desto besser die Chancen auf ein angemessenes Startkapital bei Volljährigkeit oder zum Studienbeginn.

Wir empfehlen jedoch, sich zunächst um die Risikoabsicherung zu kümmern. Invalidität aufgrund von Krankheit oder Unfall kommt zwar auch bei Kindern relativ selten vor. Wenn ein solcher Schaden eintritt, dann können die Folgen jedoch dramatisch sein und alle Ersparnisse schnell aufzehren.

Im Gegensatz zur weit verbreiteten Annahme passieren die meisten Unfälle übrigens nicht etwa im Verkehr sondern weit überwiegend zu Hause. Unfälle wiederum sind nur zu einem geringen Teil für Invalidität verantwortlich.

Deshalb empfiehlt auch die Zeitschrift Finanztest eine Absicherung die möglichst unfall- und krankheitsbedingte Invalidität abdeckt. Dabei sollten nicht nur die Kosten notwendiger Umbauten und Mobilitätssicherung sondern auch die laufende zusätzliche Betreuung abgedeckt sein.

Ein umfassender Schutz dafür ist in der Regel allerdings frühesten nach der dritten Vorsorge-untersuchung (Ü1-3) ab der sechsten Lebenswoche möglich. Finanztest hat den Tarif KISS der Barmenia als besten identifiziert. Wir schließen uns diesem Urteil an.

Von Anfang an

Von Geburt an versichern lassen sich ärztliche und zahnärztliche Leistungen, die die gesetzliche Krankenversicherer nicht erstatten. Dazu gehört das Rooming-in im Krankenhaus oder die privatärztliche Behandlung. Auch das Einholen einer Zweitmeinung in Bezug auf die stationäre Behandlung kann sinnvoll sein. Manchmal tut es nämlich auch eine ambulante Operation.

Von guten Tarifen wird diese ebenfalls übernommen. Auch hier hat uns ein Tarif der Barmenia überzeugt: Mehr Komfort 1-Bett K kostet bis zum 14. Lebensjahr weniger als fünf Euro und deckt diese Leistungsbausteine ab. Freie Krankenhauswahl inbegriffen.

Korrektur der Mausenzähne

Leichte Fehlstellungen der Zähne (KIG 1+2) lassen sich problemlos korrigieren. Leider wird das nicht mehr von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt. Genauso wenig, wie höherwertige unauffällige oder besonders elastische Zahnspangen.

Das klingt nach einer Bagatelle kann im Schulalltag aber eine deutliche psychische Belastung mit sich bringen. Eine solide Absicherung, die ohne Wartezeit natürlich auch die Mehrkosten bei erheblichen Fehlstellungen übernimmt ist der Tarif Zahn Sorglos der Concordia für knapp 13 Euro. Zahnreinigungskosten inklusive.

Sanfte Medizin

Insbesondere in Großstädten sind kleine Kinder einer Vielzahl von Umweltbelastungen ausgesetzt. Dabei geht es nicht nur um klassische chemische und physikalische „Schadstoffe“, sondern auch um schwer abbaubare Duftstoffe, Weichmacher, Tenside usw. die in fast jedem Haushalt vorkommen. Das schlägt sich nach Meinung besorgter Pädiatriker in einer steigenden Zahl von Allergien und anderen Beschwerden nieder.

Viele Eltern vermeiden deshalb nicht nur im Essen vermeidbare Zusatzstoffe sondern wünschen sich auch im medizinischen Bereich eine sanftere Behandlung ihrer Kinder. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen jedoch weder die Behandlung durch Heilpraktiker, noch die verschriebenen Medikamente. Wegen der hohen Inanspruchnahme haben auch private Versicherungen ihre Leistungen in diesem Bereich stark beschränkt oder große Prämienanpassungen vorgenommen.

Ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis bietet aus unserer Sicht aktuell der Tarif Natur Privat der Versicherungskammer. Auch hier gibt es zwar eine Leistungsstaffel. Für unter 10 Euro im Monat übernimmt er dafür 80% des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags im Rahmen der GebüH.

Spezielle HInweise für Großeltern

Bei Versicherung von minderjährigen Personen dürfen nur gesetzliche Vertreter bzw. Erzieh-ungsberechtigte als Versicherungsnehmer (VN) gewählt werden. Abweichende Personen, also z.B. Großeltern, sind als Versicherungsnehmer nicht zulässig, auch nicht, wenn der gesetzliche Vertreter den Antrag mitunterschreiben würde. Das hat vor allem datenschutzrechtliche Hintergründe.

Großeltern sollten sich daher entweder nur als Kontoinhaber für den Beitragseinzug beteiligen oder sich lieber auf die direkte finanzielle Förderung des Nachwuchses in Form von Sparplänen konzentrieren. Vorzugsweise natürlich ohne Beteiligung an Rüstungsunternehmen.

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