Neben großen Überschwemmungen zählen Sturm und Hagel zu den größten Schadensverursachern hierzulande. Gartenmöbel und Grillanlagen aber auch mobile technische Geräte, die nicht schnell genug in Sicherheit gebracht werden können sind gefährdet. Sie sind nicht durch die Gebäudeversicherung versichert und leider auch nicht immer durch die Hausratversicherung. Eine Überprüfung der Hausrat-Police auf Schutz vor Sturmschäden ist deshalb sinnvoll.
Sturmschäden sind keine Bagatelle
Versicherungstechnisch wird gemäß der allgemeinen Versicherungsbedingungen als Sturm bezeichnet, wenn die Windstärke 8 (mindestens 62 km/h) erreicht wird. Das Risiko eines solchen Ereignisses unterliegt von Jahr zu Jahr extremen Schwankungen. Bis zu 16 Mrd Euro kann laut Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) der Umfang der Schadensbilanz durch Sturmschäden oder Überflutung (sogenannte Elementarschäden) eines
einzigen Jahres sein. Der größte Anteil betrifft Wohn- und Betriebsgebäude, gefolgt von Kfz-Schäden.

Auch wenn Hausrat-Schäden lediglich 2-3% der Schadenssumme ausmachen, können sie ihre Besitzer*innen empfindlich treffen. Was ist dann mit den schicken Gartenmöbeln, dem Hightech-Grill oder dem teuren Elektro-Lastenfahrrad, die durch einen Sturm in Mitleidenschaft gezogen wurden?
Die Außenversicherungsfalle
Wer dabei an die Außenversicherung der Hausratversicherung denkt, liegt schon einmal richtig. Es ist der entscheidende Punkt in den Versicherungsbedingungen, wenn es um den Schutz vor Stürmschäden geht. Die Standardpolice deckt meist nur Schäden an Hausrat ab, der sich im Gebäude bzw. in der Wohnung befindet. Aber auch der scheinbare Einschluss einer Außenversicherung kann täuschen.
In den Bedingungen zur Außenversicherung heißt es dann zwar „Hausrat im Außenbereich ist mitversichert“. Wer genauer liest stellt dann jedoch fest: dies gilt oft nur für Diebstahlschäden. In den Ausschlüssen findet sich nämlich folgende Formulierung: „Der Versicherer leistet keine Entschädigung für Sturmschäden an Sachen, die sich außerhalb von Gebäuden befinden.“ Deshalb ist es sehr wichtig, sich gründlich mit den vollständigen Versicherungsbedingungen zu befassen.
Abgrenzung zur Elementarschaden-Deckung
Naturkatastrophen können natürlich auch dann verheerend sein, wenn sie nicht mit einem Sturmereignis ab Windstärke 8 verbunden sind. Für solche Fälle lässt sich eine Elementarschaden-Deckung einschließen. Diese schützt Immobilienbesitzer umfassend vor den Folgen von Wetterextremen und anderen Katastrophen. Damit sind beispielsweise auch Schäden am Haus abgedeckt, die beispielsweise durch Erdbeben oder Lawinen entstanden sind. Wesentlich größere Bedeutung haben freilich Überschwemmungen. Dabei ist die Schadensregulierung völlig unabhängig davon, ob Starkregen, Hochwasser oder Rückstau die Ursachen sind. Immer dann, wenn Wasser oberirdisch steht oder fließt, springt der Versicherer für etwaige Schäden ein.

Etwas anderes gilt, wenn an der Oberfläche des Grundstücks kein Wasser zu sehen, der Keller aber dennoch feucht ist. Dann ist aufsteigendes Grundwasser, das durch das Mauerwerk eingedrungen ist, als Ursache anzunehmen. Dieses Risiko deckt eine Elementarschadenversicherung nicht ab. Denn in diesen Fällen liegt vermutlich ein Planungs- oder Baumangel am Gebäude vor. Entweder, weil das Haus in einem Flutgebiet steht oder die Kellerabdichtung fehlt oder fehlerhaft ist.
Fazit: Ein Elementar-Baustein ist also insbesondere für Immobilienbesitzer relevant. Eine gute Außenversicherung zum Schutz vor Sturmschäden im Rahmen der Hausratversicherung kann dagegen auch für Mieter von Wohnungen sinnvoll sein.
Tipp
Wer keine Lust hat Versicherungsbedingungen im Detail zu studieren, kann ein Deckungskonzept wählen, das im Rahmen der besonderen Bedingungen ausdrücklich umfassende Außendeckung gewährt. Wir unterstützen unsere Mandanten sowohl bei der Versicherungsanalyse als auch bei der Suche nach der passenden Deckung und natürlich auch im Schadensfall.