Eine Standard-Gewerbeversicherung deckt üblicherweise zwei Bausteine ab: Die Einrichtung des Gewerbes einerseits, den Ertragsausfall aufgrund eines Schadens andererseits. Die laufenden Nachmeldungen sind notwendig, um eine Unterdeckung zu vermeiden. Sie binden aber wertvolle Zeit. Die Lösung für das Problem heißt: Gewerbeabsicherung über Pauschaldeklaration. Wir haben uns ein Angebot der Bayerischen angeschaut.
Schutzgarantie bis 250 Tsd Euro
Die Bayerische hat kürzlich einen Gewerbetarif auf den Markt gebracht, der gute Vertragsbedingungen mit einer großzügigen Pauschaldeckung bis zu 250 Tsd Euro verbindet. Für viele Kleinunternehmen, Bürobetriebe oder Praxen dürfte dies einen ausreichenden Puffer darstellen, der die jährliche Überprüfung bis auf Weiteres unnötig werden lässt.
Die Standarddeckung enthält bereits eine Ertragsausfalldeckung bis zu 12 Monate in gleicher Höhe. Eine komplizierte Summenerhebung entfällt. Die Bayerische fokussiert dabei auf Einzelhandel, Heil- und Gesundheitsberufe sowie Bürobetriebe. Auch Bauhandwerker, Hotel oder Gastronomie und Landschaftsbauer sind jedoch versicherbar.
Bei einem Schadenfall ist die Gefahr böser Überraschungen und Streitereien um Versicherungssummen dadurch deutlich reduziert. Und das Beste: Die Prämie der aktuellen Vorversicherung wird anstandslos bei der Umdeckung übernommen.
AllRisk-Deckung möglich
Gegen überschaubaren Aufschlag lässt sich ein bestehender Schutz zur AllRisk-Deckung erweitern. In diesem Fall sind nicht nur die klassischen Risiken Feuer, Leitungswasser, Einbruch-Diebstahl sowie Sturm und Hagel versichert, sondern auch sogenannte unbenannte Gefahren. Im Zweifelsfall findet eine Beweislastumkehr statt.
Steht eine Obliegenheitsverletzung fest, beispielsweise Fristverletzung oder Missachtung von Sicherungsvorschriften, ist es normalerweise die Pflicht der Versicherten, dies zu entkräften, also zu beweisen, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Bei der Beweislastumkehr trifft diese Pflicht den Versicherer. Allerdings greift in der AllRisk-Deckung immer ein pauschaler Selbstbehalt von 150 Euro je Schadensfall.
Ausschlüsse
Bei solch attraktiven Bedingungen muss die Versicherung allerdings gewisse Sonderrisiken ausschließen. Neugründungen und Betriebe mit mehr als einem Vorschaden in den letzten drei Jahren sind deshalb grundsätzlich nicht versicherbar. Elementarschaden-Deckung übernimmt die Bayerische nur für die ZÜRS*-Zone 1.
Auch die Prämien sogenannter Sonderkonzepte werden nicht immer automatisch übernommen. Explizit ausgeschlossen ist zudem die Übernahme der Prämien von andsafe. Ansonsten reicht für die Angebotserstellung die Kopie des Vorvertrages. Unser Fazit: Alles in allem empfehlenswert für Kleinbetrieben, die sich von bürokratischen Aufgaben entlasten wollen.
*Zonierungssystem Überschwemmung, Rückstau und Starkregen