Die Nachhaltigkeitsbewertung von Unternehmen ist essenziell für nachhaltige Anlageentscheidungen. Marktgängige Ratings sind allerdings oft intransparent. Eine neue EU-Verordnung soll nun mehr Transparenz bei ESG-Ratings bringen. Sie tritt Mitte Dezember in Kraft , soll allerdings erst nach einer Übergangsfrist von 18 Monaten vollständig angewendet werden.
Ziele der ESG-Rating-Verordnung
Auch wer nicht direkt sondern über den Umweg von Investmentfonds in Unternehmen investiert, bezieht ESG-Ratings in der Regel in die Entscheidung mit ein. Eine Schlüsselrolle bei der Bewertung nehmen spezialisierte ESG-Ratingagenturen ein. Sie bewerten Unternehmen und Finanzinstrumente anhand von Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien (ESG). Dabei verbinden sie klassische Unternehmensanalysen mit der Frage, wie sich die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens auf Umwelt und soziale Faktoren auswirkt.
Bislang gibt es bei ESG-Bewertungen der gleichen Unternehmen allerdings bisweilen höchst unterschiedliche Ergebnisse. Jeder Anbieter nutzt nämlich eigene Datenquellen und Bewertungsmethoden, die oft hochkomplex sind. Hinzu kommt, dass diese Methoden häufig nicht offengelegt werden, was es Investierenden fast verunmöglicht, die Einschätzungen und Ergebnisse nachzuvollziehen. Die Ratings sind auch unter nachhaltig orientierten Finanzberatern höchst umstritten.
Die ESG-Rating-VO soll die Bewertungspraktiken von Ratingagenturen transparenter machen und stärker vereinheitlichen, um die Vergleichbarkeit von ESG-Ratings zu erhöhen. Das soll auch das Vertrauen in nachhaltige Finanzprodukte stärken.
Kernpunkte der Verordnung
- Zulassung und Aufsicht: Alle in der EU tätigen ESG-Rating-Anbieter benötigen eine Zulassung der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) Anbieter außerhalb der EU benötigen ebenfalls eine Genehmigung, wenn sie in der EU tätig sein möchten.
- Transparenzanforderungen: ESG-Ratinganbieter müssen klar darlegen, welche Methodik sie bei den Bewertungen anwenden und welche Informationsquellen sie verwenden.
- Vermeidung von Interessenkonflikten: Durch die Trennung von Unternehmensberatung und -rating sollen Interessenkonflikte der Agenturen minimiert werden.
Ausblick
Die neue Verordnung könnte tatsächlich mal ein wesentlicher Schritt zur Verbesserung der Transparenz im Nachhaltigen Anlagemarkt darstellen. Dies erhöht auch die Glaubwürdigkeit von nachhaltigen Finanzprodukten. Sie schafft als klare Rahmenbedingungen für Produktanbieter und Investierende. Es ist zu erwarten, dass Nachhaltigkeitsbewertungen vergleichbarer und konsistenter werden.
Nach den eher untauglichen Versuchen über die EU-Offenlegungsverordnung noch die EU-Taxonomie-Verordnung mehr Transparenz zu schaffen dürfte das für Anlegerinnen und Anleger tatsächlich hilfreich sein.