Die Hausratversicherung gehört nicht ohne Grund zu den beliebtesten Policen überhaupt. Sie schützt alles, was das Zuhause ausmacht: Möbel, Kleidung, Elektrogeräte, Bücher, Schmuck und vieles mehr. Wenn ein Schaden durch einen Brand, Leitungswasser, Hagel, Einbruchdiebstahl oder Vandalismus eintritt, ersetzt sie den finanziellen Verlust. Klingt einfach, wirft in der Praxis aber
Fragen auf. Wir zeigen, worauf es bei der Hausratversicherung ankommt.
Wiederbeschaffungswert
Kommt es zu einem versicherten Schaden, übernimmt Ihre Hausratversicherung in der Regel die Wiederbeschaffungskosten. Das ist der Betrag, der heute benötigt würde, um den zerstörten oder gestohlenen Gegenstand in gleicher Art und Güte neu zu kaufen. Man spricht deshalb oft auch vom Neuwert.
Das bedeutet: Wird beispielsweise das Sofa bei einem Brand zerstört, ersetzt die Versicherung nicht den damaligen Kaufpreis, sondern das, was ein gleichwertiges Modell heute kostet. Das kann bei elektronischen Geräten durchaus auch mal weniger sein, als früher auf der Rechnung stand.
Kaufbelege sollten möglichst aufbewahrt werden. Dies dient aber weniger der Ermittlung des Wertes als vielmehr dem Beleg für die Art und den Umfang des Hausrates.
Ermittlung des Versicherungswertes
Damit die Schadensregulierung funktioniert, ist die richtige Versicherungssumme bzw. Deckungssumme entscheidend. Sie bildet den Gesamtwert Ihres Hausrats ab. Wie lässt sich dieser Wert nun ermitteln?
Das zuverlässigste Methode ist natürlich, sich ein Inventarverzeichnis anzulegen, und regel-mäßig zu aktualisieren. In der Praxis wird das allerdings selten gemacht. Deshalb wird oft Pi mal Daumen geschätzt und im Schadensfall kommt es dann nicht selten zu Überraschungen. Im schlimmsten Fall wird dann von jedem einzelnen Gegenstand nur ein Bruchteil ersetzt, weil eine sogenannte „Unterversicherung“ vorliegt.
Leistungskürzungen vermeiden
Wer Leistungskürzungen im Schadensfall vermeiden will aber keine Inventarliste führen mag, hat zwei Möglichkeiten:
Die erste liegt darin, sich bei der Angabe der Deckungssumme an den Richtwerten der Versicherung zu orientieren. Die Richtwerte, die dem Verzicht auf Geltendmachung einer Unterversicherung zu Grunde liegen orientieren sich in der Regel an der angegebenen Wohnfläche. Die meisten Versicherer geben die Formel „650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche“ vor.
Diese Summe gilt als Mindestversicherungssumme, um den sogenannten „Unterversicherungsverzicht“ zu erhalten. Im Schadenfall prüft der Versicherer dann nicht, ob eventuell zu niedrig abgesichert wurde.
Die zweite Möglichkeit besteht darin, einen Tarif zu wählen, der generell auf die Prüfung der Unterversicherung verzichtet. Die Prämien sind dafür in der Regel etwas höher.
Im Falle eines Totalschadens wird dann allerdings eben auch maximal bis zur angegebenen Deckungshöhe ersetzt und eben nicht der gesamte Wiederbeschaffungswert.
Laufende Anpassung
Damit die Deckung auch mit der laufenden Inflation und den in der Regel steigenden Kosten der Wiederbeschaffung Schritt hält, werden in den Verträgen in der Regel Anpassungsklauseln vereinbart. Deckungshöhe und Prämien erhöhen sich damit automatisch.
Wer auf eine solche gleitende Anpassung verzichtet läuft Gefahr, im Schadensfall nur Bruchteile des Schadens ersetzt zu bekommen selbst dann, wenn ursprünglich die Faustformel angesetzt wurde, denn mehr als die vereinbarte Summe wird nie ersetzt. Bei einem Teilschaden spielt das keine Rolle, da die gesamte Versicherungssumme und je nach Tarif noch eine gewisse Vorsorgeleistung zur Verfügung steht. Doch wenn alles zerstört wird, zählt jeder Euro.
Sonderfall: Wertsachen
Ein besonderer Fall sind in diesem Zusammenhang Wertsachen. Deren Deckung ist so gut wie immer durch ein sogenanntes „Sublimit“ begrenzt. Hier ist also auf jeden Fall die Deckungsvereinbarung anzupassen, da die Versicherung bei Überschreitung des Sublimits keine gleitende Anpassung vornimmt
Unter Umständen ist eine Erweiterung der Deckung in diesen Fällen sogar mit besonderen Sicherungsauflagen verbunden.
Gerade bei Gold bzw. Edelmetallen kam es alleine in diesem Jahr zu einer Werterhöhung von 50% – eine Steigerung welche im ein oder anderen Haushalt zu einer deutlichen Überschreitung der Versicherungssumme beim Sublimit, aber auch bei der gesamten Deckungssumme geführt haben dürfte.
Es macht deshalb Sinn, sich immer mal wieder mit dem Deckungsbedarf auseinander zu setzen und gegebenenfalls eine Anpassung oder Risikoverlagerung vorzunehmen. Vielleicht lassen sich gewisse Teile der Wertsachen auch bei anderen Familienmitgliedern oder in einem professionellen Wertlager unterbringen.