Eigentum verpflichtet auch zum Schnee räumen und streuen. Immer wieder passieren Unfälle aufgrund glatter Gehwege. So ein Sturz kann auch mal ganz schnell richtig teuer werden. Eine Haftpflichtversicherung deckt zumindest das Kostenrisiko bei Unfällen. Oft reicht sogar eine gute
Privathaftpflichtversicherung.
Wie weit gehen die Pflichten?
Grundsätzlich gilt: schneit es oder sind die Wege glatt und rutschig, haben Eigentümer die Pflicht, entsprechende Gehflächen vom Schnee zu befreien und diese begehbar zu machen. Die Pflicht erstreckt sich auch auf angrenzende öffentliche Zuwege.
Allerdings kann nicht erwartetet werden, dass Eigentümer dies rund um die Uhr tun. In Berlin gilt die Schneeräum- und Streupflicht werktags von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 9:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Bei lang anhaltendem und starkem Schneefall muss auch nicht dauerhaft geräumt werden. Jedoch wird verlangt, dass jeweils nach Ende des Schneefalls das Räumen und Streuen durchgeführt wird.
Reicht delegieren?
Eigentümer haben die Möglichkeit, diese Pflichten an Dritte zu delegieren, beispielsweise einen Hausmeisterservice zu beauftragen. Das entlässt sie jedoch nicht aus der grundsätzlichen Haftung. Dieser dient nämlich lediglich als Erfüllungsgehilfe des Vermieters. Deshalb muss der Vermieter für ein Verschulden des Hausmeisterservice wie für ein eigenes Verschulden rechtlich einstehen.
Es kann also auch dann für Eigentümer richtig teuer werden, wenn eine Person auf einem nicht geräumten und nicht gestreuten Weg verunfallt. Neben dem üblichen Schmerzensgeld können Behandlungskosten oder ein Verdienstausfall, bei bleibenden Schäden sogar eine lebenslange Rente auf sie zukommen.
Richtig versichern
Grundsätzlich gilt, dass das Risiko für ein selbst genutztes Einfamilienhaus über die Privathaftpflicht-Versicherung (PHV) versichert gilt. Vermietete Immobilien oder Wohnungen können über eine Haus- und Grundbesitzerversicherung abgesichert werden.
Gute Deckungskonzepte decken jedoch bereits im Rahmen der PHV Haftpflicht für bis zu fünf Wohngebäude oder Eigentumswohnungen innerhalb der EU ab. Ein Leistungsvergleich lohnt sich also. Durch eine passende PHV ist es oftmals möglich, auf eine separate Haus- und Grundbesitzer-Deckung zu verzichten. Nur eventuelle behördliche Bußgelder übernehmen beide Versicherungen nicht.
Im Schadensfall
Bei einem Unfall sollte die Unfallstelle per Foto dokumentiert werden, um den Zustand des Weges zu dokumentieren. Sobald Personen verletzt sind, sollte die Polizei eingeschaltet werden. Zudem kann es sinnvoll sein mögliche Zeugenaussagen festzuhalten. Es gibt nämlich auch Eigenverantwortung. Wer beispielsweise bei Glatteiswarnung mit ungeeignetem Schuhwerk unterwegs ist trägt also eine Mitschuld.