Der Traum vom eigenen Heim kann zum Alptraum werden, wenn es im Laufe des Bauprozesses zu unangenehmen Überraschungen mit Bauträger oder Handwerkern kommt. Das ist leider keine Seltenheit. Deshalb lehnen die meisten Rechtsschutzversicherer die Deckung dieses Risikos kategorisch ab. Es gibt jedoch einen wirksamen Bau-Rechtsschutz auf Zeit.
Standard-Rechtsschutz mangelhaft
Wer einmal gebaut oder umgebaut hat, kann ein Lied davon singen – Planungsfehler und Baumängel sind leider eher Regel als Ausnahme. Nicht immer sind die Folgen dramatisch. Insbesondere aber, wenn sie zu spät entdeckt werden, kann ein großer finanzieller Schaden entstehen. Im schlimmsten Fall ist dann sogar die Rückzahlung des Immobilien-Darlehens gefährdet.
Tatsächlich kommt es im Rahmen von Bautätigkeiten so oft zu Streitfällen, dass viele Versicherungen inzwischen eine Deckung komplett ablehnen. Selbst gute Tarife bieten nur stark begrenzte Deckung zwischen 1.000 und 10.000 Euro. Das ist bei größeren Streitigkeiten nur der sprichwörtliche Tropfen auf den heißen Stein.
Spezialtarif verfügbar
Unter dem Namen „Bauherren-Rechtsschutz“ bietet die ÖRAG Rechtsschutzversicherungs AG einen speziellen Rechtsschutz für Bauprojekte an. Die Gesellschaft im Verbund der Sparkassen-Gruppe verfügt über große Erfahrungen in diesem Bereich.
Im Zusammenhang mit Erwerb und Baumaßnahmen entstehende Streit- und Gutachterkosten deckt der Tarif bis zu 100.000 Euro je Streitfall. Das dürfte in den meisten Fällen ausreichen. Die Laufzeit orientiert sich an den üblichen Gewährleistungszeiträumen von fünf Jahren. Es handelt sich also von vorn herein um einen Rechtsschutz auf Zeit.
Wichtig: Die Deckung ist beschränkt auf privat genutzte Immobilien in Deutschland. Dafür entfallen die bei Rechtsschutzversicherern sonst üblichen Wartezeiten. Der Versicherungsbeginn des Rechtsschutzvertrags muss allerdings vor Beginn der Bau- bzw. Sanierungsmaßnahmen liegen. Bei Bauträgern ist das Datum des notariellen Kaufvertrages entscheidend.
Streit mit Behörden ausgeschlossen
Ein Rundum-Sorglos-Paket ist der Tarif indessen nicht. Auseinandersetzungen mit Behörden um Bau-genehmigungen oder anderen planungsrechtlichen Angelegenheiten wie beispielsweise Erschließungskosten sind über den ÖRAG-Tarif nicht versichert.
Deshalb macht die Kombination mit einer guten Standard-Rechtsschutzversicherung Sinn. Diese übernimmt zumindest teilweise auch die Kosten in verwaltungsrechtlichen Verfahren. Hier greifen dann allerdings wieder die üblicherweise Wartezeiten. Es macht deshalb Sinn diese Deckung so früh wie möglich zu beantragen.